Beschreibung
Vorteile
· Anforderungen an die Ausbildung von Fachkundigen werden erfüllt
· Erlangen des aktuellen Wissensstandes über gültige Vorschriften, Gesetze, Verordnungen, UVV-en und technische Regeln
· Erweiterung der Fachkompetenz
· Rechtssicherheit
· Vermittlung des Wissensstandes, wie Qualifizierungen in Methodik und Didaktik zielgerichtet und effizient durchgeführt werden sollen
Hintergrund
Um Teleskopstaplerfahrer/innen ausbilden zu dürfen, müssen nach dem DGUV Grundsatz 308-009 alle Ausbilder/innen hierzu fachlich geeignet sein. Dies erfolgt durch eine Erstausbildung sowie deren stetige Weiterbildung.
Befähigte Personen
Der Unternehmer selber steht hier in der Verantwortung, dass er/sie nur geeignetes Personal einsetzt. Er/sie hat sich von der Qualifikation der befähigten Person zu überzeugen – nicht nur einmal, sondern regelmäßig.
Zielgruppe (m/w)
· Alle Mitarbeiter, die bereits Teleskopmaschinen durchführen bzw. dies zukünftig beabsichtigen
Voraussetzung
· Mindestalter 24 Jahre (Empfehlung)
· Erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer/in von Teleskopstaplern
· Erfahrung im Umgang mit Teleskopstaplern
Inhalte
· Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-009
· Einschlägige Vorschriften und deren Vermittlung in der Ausbildung
· Umsetzung der Vorschriften für Angebotserstellung (Rechtssicherheit)
· Teleskopstaplertechnik und ihre Vermittlung in der Ausbildung
· Grundsätze der theoretischen und praktischen Ausbildung
· Umsetzung der Inhalte anhand eines Ablaufplans und der verfügbaren Bildungsmittel
· Theoretische Prüfungen und deren Auswertung
· Prüfungsfahrt und deren Bewertungskriterien
Abschluss
Zertifikat
Dauer
3 Tage
Zusatzinformationen
Eine persönliche Schutzausrüstung wie Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe sind selbst mitzubringen.