Beschreibung
Die in den einzelnen Fachbereichen genannten Personen sind speziell ausgebildet und erfüllen die jeweiligen Voraussetzungen um Schkundigenprüfungen nach dem ArbSchG und der BetrSichV durchführen zu dürfen.
Firmen haben die Möglichkeit bei Bedarf auf die „UVV-Prüfer“ zurückzugreifen.
Webmaster –
Tedt
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